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Der Energieausweis ist ein Dokument, das Gebäude energetisch bewertet. Was für Haushaltsgeräte schon länger gilt, ist seit Mitte 2008 schrittweise auch für Gebäude eingeführt worden.

Der Energieausweis bewertet den Energieverbrauch bzw. Energiebedarf eines Gebäudes. Somit erhalten Sie einen Überblick über den energetischen Zustand des Gebäudes und zu Empfehlungen zu Modernisierungsmaßnahmen. Mieter und Käufer können anhand des Energieausweises erkennen, mit welchen Kosten sie für Heizung und Warmwasser rechnen müssen. Der Energieausweis muss bei Vermietung oder Verkauf auf Verlangen vorgelegt werden. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) unterscheidet zwei Arten von Energieausweisen:

  • Verbrauchsorientierter Energieausweis
  • Bedarfsorientierter Energieausweis

Der verbauchsorientierte Energieausweis

Beim vebrauchsorienterten Energieausweis wird der tatsächliche Energieverbrauch eines Gebäudes herangezogen. Aufgrund der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre wird der Energieverbauch pro Quadratmeter festgestellt. Dieser Wert wird vom Verhalten der Mieter beeinflusst, erlaubt also nur indirekt Rückschlüsse auf die Energieeffizienz eines Gebäudes. Da keine Begutachtung vor Ort nötig ist, ist er im Vergleich zum bedarfsorientierten Energieausweis wesentlich günstiger.

Der bedarfsorientierte Energieausweis

Im Gegensatz zum verbrauchsorientierten Energieausweis wird hier der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes ermittelt. Dazu wird vor Ort das Gebäude sowie das Heizungssystem analysiert. Als Ergebnis erhalten Sie eine vom Nutzerverhalten unabhängige, detaillierte Bewertung Ihrer Immobilie.

Welchen Energieausweis benötigt man für welches Gebäude?

Wenn Ihr Objekt eine der nachfolgenden Kriterien erfüllt, liegt die Entscheidung bei Ihnen:

  • Ihr Gebäude hat 5 oder mehr Wohneinheiten
  • Der Bauantrag wurde nach dem 01.11.1977 eingereicht
  • Das Gebäude genügt den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977

 

Erfüllt das Objekt keine der oben genannten Bedingungen, schreibt der Gesetzgeber einen bedarfsorientierten Energieausweis vor.

Wir bieten Ihnen den Energieausweis an, ob wir Ihre Objekte bereits abrechnen oder nicht. Sind Sie bereits Kunde bei uns, erfolgt die Ausstellung anhand der bereits bekannten Abrechnungen. Sonst benötigen wir die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre, um einen verbrauchsorientierten Energieausweis für Ihr Objekt zu erstellen. Wenn Sie an einem Energieausweis für Ihr Gebäude interessiert sind oder weitere Fragen zum Energieausweis haben, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.